Kaufleute
Die Teilnehmer dieses Lehrganges legen die IHK-Prüfung zum/zur Industriefachwirt/in vor der IHK Hannover ab.
Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung vor der IHK:
Zur 1. Teilprüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf (zum Zeitpunkt der erstenTeilprüfung)
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mind. dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mind. einjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung) oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung)
oder
4. eine mind. dreijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung).
Zur 2. Teilprüfung st zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. Die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mind. ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen
Wichtiger Hinweis: Die Berufspraxis muss in einem produzierenden Industriebetrieb abgeleistet
sein.
> Fortbildungsteil I:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
Arbeitsmethodik
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
> Fortbildungsteil II:
Handlungsspezifische Qualifikationen.
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
Produktionsprozesse
Marketing und Vertrieb
Wissens- und Transfermanagement im
Industrieunternehmen
Führung und Zusammenarbeit
Georgine Menke
Tel.0511-96167-33
Fax.0511-96167-30
Bettina Schultz
Tel.0511-96167-34
Fax.0511-96167-30
Folgende Veranstaltung empfehlen wir zum Erwerb weiterführender Kenntnisse:
