Förderung
Die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird von staatlichen und europäischen Institutionen aus mehreren Budgets finanziell unterstützt. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein einzelnes Unternehmen, Kooperationsstrukturen oder Mitarbeiterfortbildung für Privatzahler gefördert werden soll.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen. Es richtet sich an sog. KMU, also Klein- und mittlere Unternehmen. Förderungsfähig sind Unternehmen in Niedersachsen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Nicht mehr als 250 Vollzeitbeschäftigte
- Das Unternehmen muss in Niedersachsen mit eigenständiger Rechtsform eingetragen sein.
Gefördert werden:
- Qualifizierungen von Mitarbeitern/innen
- Maximal 5 Mitarbeiter/innen pro Kalenderjahr und Unternehmen
Was wird gefördert:
Alle Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen von abhängig Beschäftigten, außer Veranstaltungen für Auszubildende und Grundlagenschulungen EDV und Fremdsprachen.
Umfang der Förderung:
Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Form eines Zuschusses. Über die Höhe entscheidet eine Regionale Anlaufstelle.
Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20 € pro Stunde und Teilnehmer/in.
Das Unternehmen beteiligt sich mit den Freistellungskosten (Lohn-/Gehaltsfortzahlung). Darüber hinaus hat es in der Regel mindestens 10 % der Weiterbildungskosten zu tragen.
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Weiterbildung von der Regionalen Anlaufstelle an das Unternehmen gezahlt.
Wichtig:
Der Antrag muss vor der geplanten Weiterbildung gestellt und von einer Regionalen Anlaufstelle genehmigt werden.
Wir unterstützen Sie in den Fragestellungen:
- Was wird gefördert?
- Wer kann einen Antrag stellen?
- Wie wird der Antrag gestellt?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was ist zu beachten?
- Wie setze ich die Mittel effizient ein?
Für weitere Auskünfte rufen Sie uns bitte an. Wir können für Sie auch den Kontakt zu einer der regionalen Anlaufstellen herstellen.
Fördermöglichkeiten für Privatzahler
Das „Meister-BAföG"
Zur finanziellen Förderung und damit zur Steigerung der Fortbildungsmotivation haben Bund und Länder gemeinsam das sogenannte „Meister-BAföG" eingeführt.
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden die Lehrgangs- und Prüfungs-gebühren durch einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von derzeit ca. 30 % gefördert. (Für die Zukunft ist eine Reduzierung dieses Fördersatzes geplant.)
Überdies besteht die Möglichkeit, auch die verbleibenden Kosten mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen zu finanzieren.
Steuerliche Vorteile
Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen (z. B.: Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, u. a.) können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt geltend machen:
Fortbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten (§ 9 Einkommensteuergesetz) "Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf" oder Ausbildungskosten im Rahmen der Sonderausgaben (§ 10 Einkommenssteuergesetz).
Bildungsurlaub
Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubs-gesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst Anspruch auf fünf Tage Bildungs-urlaub pro Kalenderjahr.
Nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann auch noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Download
„Meister-BAföG“ – Das Aufstiegs-
fortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Mehr zum Meister-BAföG
Detaillierte Informationen zum Meister-BAföG finden Sie im Internet
In Niedersachsen wird die Förderung durch das Meister-BAföG über die N-Bank abgewickelt.
Dort erhalten Sie Informationen aus erster Hand, ob die Voraussetzungen für eine Förderung bei Ihnen erfüllt sind.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (N-Bank)
Günther-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
Tel.:0511/30031-0